Weil Vermieter nur den Wert des Gebäudes für die Abschreibung berücksichtigen dürfen, spielt die Kaufpreisaufteilung eine entscheidende Rolle bei der Steueroptimierung. Je geringer der Anteil des Kaufpreises, der auf den Grund und Boden entfällt, desto höher der jährliche Abschreibungsbetrag. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung sichert Ihren Mandaten bis zu 50 Jahre lang die maximale Steuerersparnis. Und Ihnen zufriedene und treue Mandanten!
Die Vorteile von Kaufpreis-Aufteilung.com auf einen Blick:
- Optimale Kaufpreisaufteilung für maximale Gebäudeabschreibung – dank stichhaltigem Aufteilungsgutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
- Gutachterliche Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten einer Immobilie – fachliche Argumentation, die das Finanzamt nicht ablehnen kann
- Kein Kostenrisiko: Die Geld-zurück-Garantie und der inkludierte Rechtsschutz sichern Ihre Mandanten vollumfänglich ab
Die Gebäudeabschreibung ist der zweifelsfrei größte Steuervorteil für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten. In der Praxis ist sie aber auch einer der größten Streitpunkte zwischen Eigentümern und Finanzämtern. Schließlich unterliegt der Absetzung für Abnutzung (AfA) ausschließlich das Gebäude. Nicht das Grundstück, auf dem es steht. Grund und Boden nutzen sich nicht ab und können daher auch nicht abgeschrieben werden.
Damit Sie Ihren Mandanten die maximale Ausnutzung der lukrativen Gebäudeabschreibung bieten können, sind wir als Verband eine Kooperation mit dem führenden Anbieter für Gutachten zur Kaufpreisaufteilung eingegangen.
Einmalige Kaufpreisaufteilung wirkt sich bis zu 50 Jahre steuersparend aus
In der Praxis wird bei bebauten Grundstücken häufig nur ein Gesamtkaufpreis vereinbart und festgehalten. Er umfasst sowohl den Wert von Grund und Boden als auch vom Gebäude darauf. Um die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA zu ermitteln, muss in diesen Fällen eine Kaufpreisaufteilung vorgenommen werden. Ziel der Kaufpreisaufteilung ist es jeweils den Wert des Gebäudes sowie den Wert von Grund und Boden zu ermitteln.
Der Kaufpreisaufteilung kommt bei der Steueroptimierung von Immobilien eine besondere Bedeutung zu. Denn je höher der als Bemessungsgrundlage dienende Gebäudewert bemessen wird, desto höher die AfA bis zum Ende des Abschreibungszeitraums. Ein höherer, durch die Kaufpreisaufteilung dargelegter Gebäudewert wirkt sich immer auf den gesamten Abschreibungszeitraum aus. Mit einer gutachterlichen Kaufpreisaufteilung lässt sich die Steuerlast Ihrer Mandaten somit bis zu 50 Jahre lang reduzieren – ohne dass jährlich ein neuer Nachweis erbracht werden muss.
- Maximaler Gebäudewert
- Höherer Abschreibungsbetrag
- Geringere Steuerbelastung
- Höherer Cashflow
Kaufpreisaufteilung entscheidet über Abschreibungshöhe
Die Kaufpreisaufteilung hat Folgen für den gesamten Abschreibungszeitraum einer Immobilie. Denn der Gebäudewert bildet zugleich die Bemessungsgrundlage, auf dessen Basis der jährliche Abschreibungsbetrag berechnet wird. Fällt der Gebäudewert zu gering aus, zahlen Ihre Mandaten im schlimmsten Fall 50 Jahre lang zu viele Steuern. Mit einer optimalen Kaufpreisaufteilung hingegen reduziert er seine jährliche Einkommenssteuer und steigert den Cashflow.
Kaufpreisaufteilung: Niemals aufs Finanzamt vertrauen
Wird dem Finanzamt kein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung vorgelegt, nimmt dieses eine eigenständige Kaufpreisaufteilung vor. Diese stützt sich auf die sogenannte „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ des Bundesfinanzministeriums.
Wie Sie wissen, haben die Finanzbehörden und die Immobilieneigentümer unterschiedliche Interessen. Das Finanzamt hat ein Interesse an einem möglichst hohen Grundstückswert. Denn dieser mindert die Bemessungsgrundlage für die AfA und hält den Abschreibungsbetrag klein. Der Immobilieneigentümer muss folglich mehr Steuern zahlen.
Kapitalanleger wollen allerdings das Gegenteil – sie wollen so wenig Steuern wie möglich zahlen. Dafür ist es entscheidend, dass die Kaufpreisaufteilung einen möglichst hohen Gebäudewert aufweist, auf dessen Basis die Abschreibung berechnet wird.
Mit einem Gutachten von Kaufpreis-Aufteilung.com erzielen Vermieter im Durchschnitt einen 34 Prozent höheren Gebäudewert als mit der BMF-Arbeitshilfen.
Kaufpreis-Aufteilung.com: Professionelle Gutachten für maximale Steuerersparnis
Kaufpreis-Aufteilung.com ist einer der führenden Anbieter für professionelle Gutachten zur Kaufpreisaufteilung. Das in ganz Deutschland agierende Netzwerk aus zertifizierten Sachverständigen hat sich auf die begründete Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude spezialisiert.
Alle Vorteile auf einen Blick:
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Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung steigert den Gebäudewert im Vergleich zur BMF-Arbeitshilfe um durchschnittlich 34 %
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Je höher der Gebäudewert, desto größer die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der AfA
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Die höhere jährliche Abschreibung reduziert die Steuerbelastung Ihrer Mandanten und verbessert die Liquidität für weitere Investitionen
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Der maximierte, durch ein Aufteilungsgutachten erzielte Abschreibungsbetrag gilt für die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie – also bis zu 50 Jahre lang!
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Wenig Aufwand und Bürokratie: Beauftragung innerhalb weniger Minuten für einen jährlich wiederkehrenden Steuervorteil
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Kostenlose Ersteinschätzung: Nur wenn alle Voraussetzungen für eine gewinnbringende Kaufpreisaufteilung erfüllt sind, wird ein Honorar fällig
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Kostenloser Ausfüllservice
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Nach DIN EN ISO/IEC 1702 zertifizierte Sachverständige
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Kein Kostenrisiko für Vermieter dank Ersteinschätzung, kostenfreier Rechtsschutzversicherung und Geld-zurück-Garantie
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Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband (DGuSV) sowie im Immobilienverband Deutschland (IVD)
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Bekannt aus diversen Medien und Kooperationen
Finanzamt berücksichtigt keine individuellen Besonderheiten der Immobilie
Die Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen dient vor allem der Vereinfachung der Kaufpreisaufteilung. Doch jede Immobilie ist anders. Ein pauschales Verfahren wird dem nicht gerecht und kann daher auch keine Steuergerechtigkeit gewährleisten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb entschieden, dass die Kaufpreisaufteilung nicht auf ein Wertermittlungsverfahren beschränkt werden darf. Die Wahl der Bewertungsmethode entzieht sich einer Verallgemeinerung. Das heißt: Es besteht ausdrücklich kein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten. Der Immobilieneigentümer kann frei wählen, mit welcher Bewertungsmethode er dem Finanzamt seine Kaufpreisaufteilung darlegt.
Kaufpreis-Aufteilung.com: Gutachten von zertifizierten Sachverständigen
Der ideale Weg zum Nachweis einer marktgerechten Kaufpreisaufteilung ist ein professionelles Gutachten. Denn einer plausiblen Argumentation durch einen zertifizierten Sachverständigen muss das Finanzamt folgen.
Kaufpreis-Aufteilung.com hat sich auf die Erstellung individueller Aufteilungsgutachten spezialisiert. Durch die Ermittlung eines marktgerechten Gebäudewerts steigern unsere Kunden ihren jährlichen Abschreibungsbetrag und reduzieren dadurch die jährliche Steuerbelastung.
Kaufpreisgutachten amortisiert sich oft im ersten Jahr
Die Investition in ein Gutachten lohnt sich! Durch den höheren AfA-Betrag amortisiert sich das Gutachterhonorar häufig bereits im ersten Jahr. Der Steuervorteil gilt für den gesamten Abschreibungszeitraum!
Die Beauftragung eines Gutachtens ist einfach und unbürokratisch in drei Schritten erledigt:
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1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Vor der eigentlichen Begutachtung der Immobilie erfolgt immer eine kostenlose Ersteinschätzung. Sie stellt sicher, dass die Immobilie Ihres Mandanten das Potenzial für eine Optimierung der Kaufpreisaufteilung besitzt. Denn jeder Kunde soll nach Beauftragung des Gutachtens von einem echten Steuervorteil profitieren.
Deshalb analysieren die Immobilienexperten von Kaufpreis-Aufteilung.com jede Immobilie anhand gewisser Grunddaten. Nur wenn die Experten zu einer positiven Prognose kommen, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Ersteinschätzung verhindert somit, dass Immobilieneigentümer in ein Gutachten investieren, welches wenig Aussicht auf Erfolg hat.
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2. Gutachten zur Kaufpreisaufteilung beauftragen
Nach erfolgreicher Ersteinschätzung kann das Gutachten mit nur wenigen Klicks online beauftragt werden. Das Online-Formular fragt alle notwendigen Informationen ab, mit denen die zertifizierten Sachverständigen das Gutachten erstellen. Pläne und Fotos der Immobilie können bequem hochgeladen werden. Bei Fragen steht jederzeit ein Ansprechpartner per E-Mail und Telefon zur Verfügung.
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3. Erstellung des Aufteilungsgutachtens
Sobald alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Immobilie vorliegen, erstellen unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen das Gutachten. Das Ergebnis der Kaufpreisaufteilung wird dem Kunden sofort nach Fertigstellung des Gutachtens in digitaler Form übermittelt. Auf Wunsch wird das Gutachten auch per Post zugestellt. Natürlich kann die Kaufpreisaufteilung auch direkt an den Steuerberater gesendet werden.
Diese Vorteile bietet Kaufpreis-Aufteilung.com
Professionelle Kaufpreisaufteilung mit individueller Argumentation und Akzeptanzgarantie – von zertifizierten Gutachtern. Kein Risiko dank inkludiertem Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie.
Kaufpreis-Aufteilung.com bietet das, was Ihre Mandanten wollen: Maximale Steuerersparnis über einen langen Zeitraum
Mit den Gutachten von Kaufpreis-Aufteilung.com steigern Vermieter ihren Gebäudewert im Rahmen der Kaufpreisaufteilung um durchschnittlich 34 Prozent. Das bedeutet eine 34 Prozent höhere Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gebäude-AfA.
Die Zahlen beweisen: Ein Aufteilungsgutachten ist eine gute Investition und Grundlage für maximale Steuerersparnis. Empfehlen Sie Kaufpreis-Aufteilung.com Ihren Mandaten und verschaffen sie Ihnen einen schnelle und unbürokratischen Steuervorteil – über bis zu 50 Jahre hinweg. Zufriedene Mandanten sind treue Mandanten. Stärken Sie die Mandantenbindung!
Kaufpreis-Aufteilung.com ist Spezialist und Marktführer für gewinnbringende Gutachten zur Kaufpreisaufteilung in Deutschland. Durch die Expertise zertifizierter Sachverständiger profitieren Ihre Mandanten bereits vom ersten Jahr an. Denn die jährliche Steuerersparnis übersteigt oft schon im ersten Jahr das Gutachterhonorar.