StBV Kooperationspartner: Nutzungsdauer.com
Nutzungsdauer-Gutachten: Maximale Gebäudeabschreibung für Ihre Mandanten
Immobilieninvestoren haben maximalen Cashflow zum Ziel. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist hierbei ein entscheidender, oft unterschätzter Hebel, um langfristig Steuern zu sparen.
Durch den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer steigern Ihre Mandanten ihre jährliche Steuerersparnis. Nutzungsdauer.com bietet das passende Gutachten – inklusive Geld-zurück-Garantie!
- Als Steuerberater kennen Sie das in §7 Abs. 4 S. 2 verankerte Wahlrecht, eine - von den typisierten Nutzungsdauern von 50 bzw. 40 Jahren abweichende – tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. In der Vergangenheit wurde diese Möglichkeit nur von wenigen Vermietern genutzt. Seit der Öffnung der Darlegungsmethoden durch den Bundesfinanzhof (Urteil vom 28. Juli 2021 - IX R 25/19) gewinnt das Thema rasant an Relevanz in der Praxis.
Aus gegebenem Anlass sind wir als Verband daher eine Kooperation mit dem führenden Anbieter Nutzungsdauer.com eingegangen, von der unsere Mitglieder und deren Mandanten profitieren.
Die Vorteile von Nutzungsdauer.com
auf einen Blick:
- Nachweis der tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer durch ausführliche Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen – im Einklang mit der Rechtslage sowie unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023
- Expertise von über 40.000 bewerteten Objekten und jahrelanger Erfahrung in der Abwicklung von Rückfragen der Finanzverwaltung
- Kein Kostenrisiko dank kostenloser Ersteinschätzung, inkludiertem Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie: Ihr Mandanten profitieren von einem Steuervorteil dank kürzerer Nutzungsdauer – oder erhält das Gutachtenhonorar zurückerstattet
Kürzere Nutzungsdauer, höherer Abschreibungssatz, zufriedene Mandanten
Die im EStG typisierten Nutzungsdauern von Gebäuden von 50, 40 bzw. 33 Jahren dienen der Steuervereinfachung, haben aber nur selten etwas mit der Realität zu tun. Jeder Käufer einer Immobilie kann diese in der Regel über 50 Jahre abschreiben (Baujahr 1925 bis 2022). Ganz gleich, aus welchem Baujahr sie stammt, welche Bauschäden vorhanden sind oder wie sich das Wohnumfeld verändert hat.
Je älter eine Immobilie, desto wahrscheinlicher ist, dass sie eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer aufweist. Im Sinne der Steuergerechtigkeit dürfen Eigentümer eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen. Ist diese plausibel dargelegt, muss das Finanzamt eine auf dieser Basis berechnete Abschreibung akzeptieren.
- Kürzere Abschreibung
- Höherer Abschreibungsbetrag
- Geringere Steuerbelastung
- Höherer Cashflow
Binden Sie Ihre Mandanten: Steueroptimierung durch Nutzungsdauer-Gutachten
Die Erwartungen an Steuerberater sind hoch: Ihre Mandanten wollen mehr als einen Steuerverwalter: sie wollen Steuern sparen. Für Käufer älterer Immobilien gibt es kaum eine effektivere Möglichkeit, Steuern zu sparen, als bei der Gebäude-AfA. Der einmalige Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer sichert über Jahre und Jahrzehnte eine höhere Abschreibung und damit eine wiederkehrende Steuerersparnis.
Beispielrechnung Gebäude-AfA mit verkürzter Nutzungsdauer:
So können Vermieter eine kürzere
Nutzungsdauer nachweisen
Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die Anforderungen der Finanzverwaltung an Nutzungsdauer Gutachten deutschlandweit vereinheitlicht:
Der Nachweis hat durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen zu erfolgen.
Methodisch soll der alleinige Verweis auf die Modellansätze der ImmoWertV nicht mehr ausreichend sein. Es sollen auch andere Kriterien wie z.B. die technische Nutzungsdauer und mögliche Nachfolgenutzung berücksichtigt werden.
Die bloße Übernahme einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten (z. B. aus einem Zwangsversteigerungsverfahren) soll nicht mehr als Nachweis anerkannt werden. Es werden nur noch Gutachten anerkannt, die sich ausschließlich mit der Nutzungsdauer befassen.
Gutachternetzwerk mit Erfahrung und Expertise
Obwohl der Bundesfinanzhof den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer enorm erleichtert und Finanzgerichte regelmäßig feststellen, dass die o.g. Punkte aus dem BMF-Schreiben „die Anforderungen an die Feststellungslast überspannen“, beschleunigt und vereinfacht ein BMF-konformes Gutachten, das Verwaltungsverfahren. Deshalb werden alle Gutachten von Nutzungsdauer.com ausschließlich von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern und unter Berücksichtigung aller im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 genannten Anforderungen erstellt. Damit erfüllt Nutzungsdauer.com die strengen Anforderungen des Bundesfinanzministeriums, auch wenn diese rechtlich regelmäßig als unhaltbar angesehen werden.
Nutzungsdauer.com ist ein deutschlandweit agierendes Netzwerk aus zertifizierten Sachverständigen, die sich auf den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG spezialisiert haben.
- Kürzere Abschreibung, höherer Abschreibungsbetrag, geringere Steuerbelastung und besserer Cashflow – über Jahre und Jahrzehnte
- Wenig Aufwand und Bürokratie: Beauftragung innerhalb weniger Minuten für einen jährlich wiederkehrenden Steuervorteil
- Kostenlose Ersteinschätzung: Nur wenn die Immobilie eine Chance auf eine kürzere Restnutzungsdauer hat, wird ein Honorar fällig
- Kostenloser Ausfüllservice
- Nach DIN EN ISO/IEC 1702 zertifizierte Sachverständige
- Kein Kostenrisiko für Vermieter dank Ersteinschätzung, kostenfreier Rechtsschutzversicherung und Geld-zurück-Garantie
- Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband (DGuSV) sowie im Immobilienverband Deutschland (IVD)
- Bekannt aus diversen Medien und Kooperationen
Einmalige Investition, jahrzehntelange Steuerersparnis
Die sachverständige Würdigung des Einzelfalls sowie der Gesamtkontext des Gebäudes stehen für unsere Sachverständigen im Vordergrund. Die Investition in ein Gutachten zur Restnutzungsdauer zahlt sich aus. Häufig übersteigt die Steuerersparnis bereits im ersten Abschreibungsjahr das Honorar für den Gutachter. Das heißt: Amortisation im ersten Jahr! Die Beauftragung eines Nutzungsdauer-Gutachtens ist einfach und unbürokratisch. In 3 Schritten zur nachhaltigen Steuerersparnis:
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1. Kostenfreie Ersteinschätzung:
Im ersten Schritt erfolgt immer eine kostenfreie Ersteinschätzung. Dabei analysieren die Immobilienexperten von Nutzungsdauer.com das Potenzial der Immobilie hinsichtlich kürzeren Restnutzungsdauer als vom Gesetzgeber pauschaliert. Nur bei einer positiven Prognose auch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Erstprüfung verhindert, dass Eigentümer ein Gutachten in Auftrag geben, obwohl ihre Immobilie keine Aussicht auf eine Verkürzung der Nutzungsdauer hat. Das spart Vermietern Zeit und Geld.
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2. Nutzungsdauer-Gutachten beauftragen:
Im ersten Schritt erfolgt immer eine kostenfreie Ersteinschätzung. Dabei analysieren die Immobilienexperten von Nutzungsdauer.com das Potenzial der Immobilie hinsichtlich einer kürzeren Restnutzungsdauer als vom Gesetzgeber pauschaliert. Nur bei einer positiven Prognose kann auch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Erstprüfung verhindert, dass Eigentümer ein Gutachten in Auftrag geben, obwohl ihre Immobilie keine Aussicht auf eine Verkürzung der Nutzungsdauer hat. Das spart Vermietern Zeit und Geld.
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3. Erstellung des Nutzungsdauer-Gutachtens:
Nach Übermittlung aller notwendigen Informationen erstellen die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen das Gutachten über die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Der Kunde erhält dieses sofort nach Fertigstellung in digitaler Form und auf Wunsch zusätzlich per Post. Es kann auch direkt an den Steuerberater gesendet werden.
Diese Vorteile bietet Nutzungsdauer.com
Professionelle Nutzungsdauer-Gutachten mit Akzeptanzgarantie. Kein Risiko dank inkludiertem Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie.
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Kostenlose Ersteinschätzung:
Wir prüfen das Potenzial auf eine kürzere Nutzungsdauer kostenfrei
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Zertifizierte Gutachter
Alle Gutachten werden von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt
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Rechtsschutz inklusive
Sollte das Finanzamt eins unserer Gutachten ablehnen, legen wir kostenfrei Widerspruch ein und tragen sämtliche juristische Kosten
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Geld-zurück-Garantie
Sollte das Finanzamt eins unserer Gutachten ablehnen, legen wir kostenfrei Widerspruch ein und tragen sämtliche juristische Kosten
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Voll digital
Das Gutachten wir einfach online beauftragt und wird bereits nach wenigen Tagen übermittelt – auf Wunsch auch per Post
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100 % anforderungskonform
Unsere Gutachten erfüllen sämtliche Anforderungen des Bundesfinanzministeriums
Empfehlen Sie Nutzungsdauer.com – für zufriedene und treue Mandanten
Die langfristige Erhöhung der Gebäude-AfA ist für fast alle Vermieter mit Bestandsimmobilien interessant. Durch die Empfehlung von Nutzungsdauer.com verschaffen Sie Ihren Mandanten einen schnellen und unbürokratischen Steuervorteil – Jahr für Jahr. Zufriedene Mandanten sind treue Mandanten. Stärken Sie die Mandantenbindung!
Nutzungsdauer.com ist der Marktführer für Nutzungsdauer-Gutachten in Deutschland. Setzen Sie auf die Expertise erfahrener Sachverständiger und begeistern Sie Ihre Mandanten mit der Steuerersparnis einer überdurchschnittlichen Gebäudeabschreibung.